Trennungen bleiben nicht immer aus, egal, ob im geschäftlichen oder persönlichen Bereich. Während gewerblich gemeinsam genutzte Immobilien oft schon von vornherein mit einer Regelung für diesen Fall versehen sind, gilt es im privaten Bereich mehr als nur rein finanzielle Lösungen zu finden.

Wer bestimmt über das Haus?

Wurde kein Ehevertrag geschlossen, gilt die gesetzliche Regelung der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass jedem Partner das Haus zur Hälfte gehört. Die Entscheidung, ob das Haus verkauft wird oder einer der Ehepartner im Haus verbleibt, kann nur gemeinsam getroffen werden. Entschließen sie sich zum Immobilienverkauf, geht der Erlös jeweils zur Hälfte an die bisherigen Ehepartner. Möchte einer der beiden im Haus wohnen bleiben, muss er den anderen auszahlen.

Wurde ein Ehevertrag geschlossen, gilt die darin festgehaltene Vereinbarung. Ein solcher Ehevertrag kann nicht nur vor der Eheschließung festgelegt werden. Es ist möglich, nachträglich – auch ohne Trennungsabsichten – eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen, die unter anderen Punkten die Immobilie umfasst.

Lässt sich keine Einigung darüber erzielen, ob die Immobilie verkauft werden soll oder nicht, kann eine Teilungsversteigerung die Lösung sein. Sie erfolgt auf Antrag noch im Trennungsjahr, wenn einer der bisherigen Eheleute weniger als 90 % Eigentumsanteile hat. Ist im späteren Verlauf das Scheidungsurteil rechtskräftig, kann die Teilungsversteigerung nicht mehr aufgehoben werden.

Erste Schritte in Sachen Immobilienverkauf

Damit von Anfang bei Trennungsabsichten Klarheit über die Finanzen und somit auch über die Immobilie herrscht, ist eine Wertermittlung unerlässlich. Wir bestimmen für Sie den aktuellen Wert des Hauses, des Grundstücks oder der Eigentumswohnung. Diese Immobilienbewertung ist Grundlage für weitere Entscheidungen. Von ihr wird abhängig gemacht, ob ein Verkauf zum aktuellen Zeitpunkt sinnvoll ist oder ob Warten lohnenswert sein kann. Ebenso richtet sich die Höhe des Auszahlungsbetrages nach dem derzeitigen Wert der Immobilie abzüglich eventuell noch bestehender Verbindlichkeiten.

Lösungsmöglichkeiten im Scheidungsfall

Oft wird vereinbart, dass derjenige, bei dem die Kinder die meiste Zeit verbringen, das Haus behält. Dies lässt sich in der Praxis nicht immer umsetzen. Oft fehlt es an den notwendigen finanziellen Voraussetzungen, die laufenden Kosten für die Immobilie zu tragen. Dennoch muss ein Verkauf nicht die einzige Lösung sein. Wird eine Auszahlung vereinbart, auf einmal oder in monatlichen Raten, kann die Immobilie weiterhin im Eigentum von einem der bisherigen Partner bleiben.

Denkbar wäre es auch, das Haus den Kindern zu übertragen. Im Rahmen einer Schenkung ist dies jederzeit möglich. Einem Elternteil wird das Wohnrecht gewährt, bis die Kinder volljährig sind, ihre Ausbildung oder das Studium abgeschlossen haben. Danach können sie wiederum entscheiden, was mit der Immobilie geschehen soll. Um den Wert der Immobilie für die Kinder zu erhalten, kommt auch eine Vermietung infrage. Beide bisherigen Partner suchen sich eine eigene Wohnung. Der Mieterlös geht je zur Hälfte an sie. Die laufenden Kosten und Auslagen für Reparaturen oder Sanierung werden ebenfalls hälftig auf sie umgelegt.

Gerne beraten wir von K&S Südend Immobilien Sie individuell zu den möglichen Lösungswegen für Ihre Immobilie in der Scheidung. Rufen Sie uns unkompliziert an oder nutzen Sie unser Kontaktformular!

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