Der Verkauf des eigenen Hauses ist für viele Eigentümerinnen und Eigentümer keine alltägliche Angelegenheit. Zu Recht kommen dabei viele Fragen auf, die man sich bereits im Vorfeld stellt. Auf die einzelnen Verkaufsschritte möchten wir daher im Folgenden kurz eingehen und Ihnen erläutern, wie ein Immobilienverkauf in Konstanz und der Bodenseeregion grundsätzlich abläuft.

Schritt 1 – Den korrekten Immobilienwert ermitteln

Die wichtigste Sache beim Hausverkauf ist der korrekt ermittelte Verkaufspreis. Er legt den Grundstein für den Verkaufserfolg. Anders als beim Verkauf der alten Waschmaschine, ist bei der Preisfindung einer Immobilie gewisse Vorsicht geboten. Hoch einsteigen und dann wöchentlich schrittweise den Preis reduzieren kommt bei potentiellen Käufern weniger gut an. Im Zweifelsfall bleiben die Anfragen aus und die Immobilie wird nach und nach immer schwerer verkäuflich. Steigen Sie am besten gleich richtig ein und lassen Sie den Preis von einem Sachverständigen bewerten. Diese Investition wird sich für Sie lohnen.

Schritt 2 – Sorgfältige Vorbereitung für Ihren Hausverkauf

Wenn der Verkaufspreis der Immobilie nachvollziehbar festgelegt wurde, kann in die Vorbereitungsphase übergegangen werden. Diese ist mindestens so relevant für den Verkaufserfolg, wie die vorangegangene sachverständige Immobilienbewertung. In diesem Schritt werden die Objektunterlagen sortiert und aufbereitet. Außerdem wird die Präsentation der Immobilie perfektioniert. Wir persönlich greifen dabei auf professionelle Fotoaufnahmen vom Immobilienfotografen, Drohnenbilder, Virtuelle 360° Rundgänge, Digitale Home Staging´s und moderne 3D Grundrisszeichnungen zurück. Das erleichtert im späteren Verlauf einer finanzierenden Bank, sich einen Überblick zu verschaffen. Denn in vielen Fällen ist die Finanzierung notwendig, um den Hausverkauf erfolgreich abzuschließen.

Schritt 3 – Ihr Start in die öffentliche Immobilienvermarktung

Sobald die Vorbereitung der Objektunterlagen und die Präsentation Ihres Hauses fertig sind, geht es auch schon in die aktive öffentliche Vermarktung. Hierzu bietet es sich an, die Immobilie auf den gängigen Onlineplattformen und in sonstigen öffentlichen Medien anzubieten. Umso höher die Reichweite, desto besser. Denn wenn mehr Leute Ihr Immobilienangebot sehen, ist die Chance auf einen erfolgreichen Verkauf auch entsprechend höher.

Schritt 4 – Besichtigung, Kaufzusage und Beurkundung beim Notariat

Wenn der Preis, die Objektunterlagen und die Präsentation stimmen, sollte Ihr Haus nach Veröffentlichung der Verkaufsanzeige entsprechend Interessentenanfragen generieren. Jetzt geht es in die Phase über, in der Menschenkenntnis und Fachwissen gefragt sind. In persönlichen Besichtigungsterminen, verschaffen sich die potentiellen neuen Eigentümer einen Einblick in Ihre Immobilie. Es kommen Fragen auf, die es der Realität entsprechend zu klären gilt.

Wenn alle Umstände für die Interessenten passen, sollte aus den Besichtigungen bestenfalls eine Kaufzusage resultieren. Da anschließend einiges an Vorbereitungsarbeit für die Beurkundung beim Notariat fällig wird, empfiehlt es sich vorab eine schriftliche Finanzierungsbestätigung oder eine Bankbestätigung über genügend Eigenmittel von der Käuferin oder dem Käufer einzuholen. Damit gehen Sie sicher, dass nach Beurkundung auch bei der Kaufpreiszahlung nichts schief geht.

Schritt 5 – Kaufpreiszahlung und Übergabe

Nach der Beurkundung des Kaufvertrages beim Notariat vergehen noch einige Wochen in denen Sie mit bürokratischen und rechtlichen Abläufen zu tun haben. Wenn diese Themen abgehakt sind, kommt es zur Kaufpreisfälligkeit. Sobald der Käufer das Geld an Sie oder Ihre Bank überwiesen hat, kann die Wohnung übergeben werden. Die meisten Bestandsimmobilien werden, sofern im Kaufvertrag nichts anderes geregelt ist, im besichtigten Zustand, jedoch ohne Einrichtungsgegenstände übergeben.

Fazit

Uns ist bewusst, dass wir in unserer Darstellung nicht auf jeden individuellen Hausverkauf eingehen können. Im Grundsatz gestaltet sich der Ablauf eines Immobilienverkaufs zunächst recht simpel. Schwierig wird es jedoch immer dann, wenn man als Eigentümerin oder Eigentümer ohnehin wenig Zeit hat, oder besondere Umstände, fehlende Unterlagen, laufende Finanzierungen oder im Grundbuch eingetragene Rechte und Pflichten für Komplikationen sorgen. In diesen Fällen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Seite. Kontaktieren Sie uns hierzu am besten telefonisch, per Mail oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice.

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