Der Verkauf des eigenen Hauses ist für viele Eigentümerinnen und Eigentümer keine alltägliche Angelegenheit. Zu Recht kommen dabei viele Fragen auf, die man sich bereits im Vorfeld stellt. Auf die einzelnen Verkaufsschritte möchten wir daher im Folgenden kurz eingehen und Ihnen erläutern, wie ein Immobilienverkauf in Konstanz und der Bodenseeregion grundsätzlich abläuft.
Schritt 1 – Den korrekten Immobilienwert ermitteln
Schritt 2 – Sorgfältige Vorbereitung für Ihren Hausverkauf
Wenn der Verkaufspreis der Immobilie nachvollziehbar festgelegt wurde, kann in die Vorbereitungsphase übergegangen werden. Diese ist mindestens so relevant für den Verkaufserfolg, wie die vorangegangene sachverständige Immobilienbewertung. In diesem Schritt werden die Objektunterlagen sortiert und aufbereitet. Außerdem wird die Präsentation der Immobilie perfektioniert. Wir persönlich greifen dabei auf professionelle Fotoaufnahmen vom Immobilienfotografen, Drohnenbilder, Virtuelle 360° Rundgänge, Digitale Home Staging´s und moderne 3D Grundrisszeichnungen zurück. Das erleichtert im späteren Verlauf einer finanzierenden Bank, sich einen Überblick zu verschaffen. Denn in vielen Fällen ist die Finanzierung notwendig, um den Hausverkauf erfolgreich abzuschließen.
Schritt 3 – Ihr Start in die öffentliche Immobilienvermarktung
Schritt 4 – Besichtigung, Kaufzusage und Beurkundung beim Notariat
Wenn der Preis, die Objektunterlagen und die Präsentation stimmen, sollte Ihr Haus nach Veröffentlichung der Verkaufsanzeige entsprechend Interessentenanfragen generieren. Jetzt geht es in die Phase über, in der Menschenkenntnis und Fachwissen gefragt sind. In persönlichen Besichtigungsterminen, verschaffen sich die potentiellen neuen Eigentümer einen Einblick in Ihre Immobilie. Es kommen Fragen auf, die es der Realität entsprechend zu klären gilt.
Wenn alle Umstände für die Interessenten passen, sollte aus den Besichtigungen bestenfalls eine Kaufzusage resultieren. Da anschließend einiges an Vorbereitungsarbeit für die Beurkundung beim Notariat fällig wird, empfiehlt es sich vorab eine schriftliche Finanzierungsbestätigung oder eine Bankbestätigung über genügend Eigenmittel von der Käuferin oder dem Käufer einzuholen. Damit gehen Sie sicher, dass nach Beurkundung auch bei der Kaufpreiszahlung nichts schief geht.
Schritt 5 – Kaufpreiszahlung und Übergabe
Nach der Beurkundung des Kaufvertrages beim Notariat vergehen noch einige Wochen in denen Sie mit bürokratischen und rechtlichen Abläufen zu tun haben. Wenn diese Themen abgehakt sind, kommt es zur Kaufpreisfälligkeit. Sobald der Käufer das Geld an Sie oder Ihre Bank überwiesen hat, kann die Wohnung übergeben werden. Die meisten Bestandsimmobilien werden, sofern im Kaufvertrag nichts anderes geregelt ist, im besichtigten Zustand, jedoch ohne Einrichtungsgegenstände übergeben.
Fazit
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