Ohne offizielle Unterlagen geht es auch beim Immobilienverkauf nicht. Im Gegenteil, sie sind wichtiger Bestandteil, ohne den es kein Exposé, keine Verkaufsverhandlungen, keine Finanzierung für den Käufer und erst recht keinen notariellen Vertragsabschluss geben kann. Welche Unterlagen für den Verkauf erforderlich sind, unterscheidet sich abhängig von der Art der Immobilie. Bei der Beschaffung und Aufbereitung dieser Unterlagen dürfen Sie auf unsere Hilfe zählen, wir von K&S Südend Immobilien unterstützen Sie gerne.
Das brauchen Sie beim Hausverkauf
Angaben zum Grundstück, zum Gebäude, zu Hypotheken und eventuell bestehenden Mietverhältnissen sind unerlässlich, wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten. Sie benötigen im Detail eine
- Flurkarte und aktueller Grundbuchauszug
- Grundrisse und Baubeschreibung
- Energieausweis
- Auflistung laufender Darlehen
- Miet- und Pachtverträge
- Nachweis (Rechnungen) über Instandhaltungsmaßnahmen
Unterlagen für den Wohnungsverkauf
Möchten Sie Ihre Eigentumswohnung verkaufen, sind weitere Dokumente und Nachweise erforderlich. Schließlich tritt der Käufer an Ihre Stelle in eine Eigentümergemeinschaft ein. Er braucht deshalb auch Angaben und Nachweise, die diese Gemeinschaft betreffen. Nicht zuletzt gehört zu einer Eigentumswohnung auch Teileigentum, also die Bereiche, die zu gleichen Teilen allen Eigentümern anzurechnen sind, wie etwa Treppenhaus, Gemeinschafts- und Waschräume.
Für die Eigentumswohnung wird unter anderem benötigt:
- Flurkarte und aktueller Grundbuchauszug
- Grundrisse und Baubeschreibung
- Energieausweis
- Aufstellung vorhandener Darlehen
- bei vermieteten Wohnungen: Mietvertrag
- Nachweise über Instandhaltungsarbeiten
Für Wohnungseigentum und Teileigentum sind – jeweils, falls abweichend oder extra erstellt – folgende Nachweise erforderlich:
- Teilungserklärung
- Protokolle der Eigentümerversammlung inkl. Beschlüsse
- aktueller Wirtschaftsplan
- Hausgeldabrechnungen
Wirtschaftspläne und Hausgeldabrechnungen sollten auch für mehrere Jahre – in der Regel die letzten drei – vorgelegt werden, damit sich der Käufer ein Bild von der Entwicklung und zu erwartenden Tendenz machen kann. Gerne beraten wir Sie hierzu.
Wenn wir als Makler für Sie tätig werden, übernehmen wir die vollständige Beschaffung der verkaufsrelevanten Objektunterlagen. Sie lehnen sich zurück und wir machen die Arbeit für Sie!
Tipps für die Unterlagenbeschaffung
Den Grundbuchauszug erhalten Sie beim Grundbuchamt des Amtsgerichts. Welches Amtsgericht zuständig ist, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde. Ein beglaubigter Grundbuchauszug ist nicht nötig, mit der einfachen Ausfertigung sparen Sie Kosten.
Sind Sie nicht als Alleineigentümer der Immobilie eingetragen, ist für den Verkauf die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich. Diesen Punkt sollten Sie vorab klären, damit der notariellen Vertragsunterzeichnung nichts mehr im Wege steht.
Sie planen, Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu verkaufen und haben noch offene Fragen hinsichtlich der Unterlagen? Oder wünschen Sie eine ausführliche Beratung? Kontaktieren Sie uns, gerne beraten wir Sie unverbindlich.
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