Im Vorfeld von Immobilienkäufen und -verkäufen kommt häufig die Frage auf, warum ein Notar eingeschaltet werden muss und worin genau seine Tätigkeit besteht. Ein kurzer Überblick zeigt Ihnen, was der Notar in Grundstücksangelegenheiten veranlasst und übernimmt.

Gesetzliche Vorgaben – Beurkundung durch den Notar

Damit ein Hausverkauf beispielsweise in Konstanz rechtskräftig wird, ist in Deutschland zwingend die Beurkundung durch den Notar notwendig. An ihm führt also kein Weg vorbei. Käufer und Verkäufer müssen beim Beurkundungstermin anwesend sein. Es kann auch ein Vertreter mit der Wahrnehmung des Beurkundungstermins beauftragt werden. Er sollte jedoch vorab die Details kennen und mit der von ihm vertretenen Partei besprochen haben. Die Vertretungsvollmacht muss zuvor ebenfalls beim Notar beglaubigt werden.

Vorarbeit des Notars – Vertragsentwurf und Grundbuchänderungen

Bereits im Vorfeld bekommen Käufer und Verkäufer einen Vertragsentwurf vom Notar zugesandt. Sie haben damit die Gelegenheit, alle Angaben noch einmal zu überprüfen und bei Bedarf ändern zu lassen. Der Notar selber wiederum prüft vor dem Termin, ob alle Voraussetzungen für den Verkauf geschaffen wurden, oder ob etwa zum Beispiel noch Grundschulden im Grundbuch eingetragen oder an den Käufer abgetreten sind. Seine Aufgabe ist es ebenfalls, die Eigentumsänderung im Grundbuch zu veranlassen. Auch die Eintragung der neuen Grundschuld, die zulasten des Käufers bestehen wird, lässt der Notar vornehmen.

Verkaufsurkunde – Festlegung im Detail

Beim Unterzeichnungstermin selbst liest der Notar jede Passage des Verkaufsvertrages laut vor. Dies ist die letzte Gelegenheit, Vertragspunkte zu ändern, zu streichen oder zu ergänzen. Der Vertrag enthält die exakte Beschreibung der Immobilie, Angaben über mitveräußertes Inventar, Wege- und Garagenparzellen und weitere Vereinbarungen. Kaufpreis und Fälligkeit der Kaufsumme sind ebenfalls in der Urkunde vermerkt. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass wirklich alle Details vor dem Verkauf festgelegt wurden.

Die Urkunde wird verpflichtend und rechtskräftig, wenn alle Beteiligten unterzeichnet haben. Die ausgefertigte Urkunde wird zusammen mit der Rechnung über die Notarkosten dem Käufer und Verkäufer zugesandt.

Notarkosten – gesetzliche Regelungen

In der Regel trägt der Käufer einer Immobilie die Kosten des Notars. Dem Verkäufer entstehen jedoch dann Kosten, wenn er eine auf ihn lautende Grundschuld löschen lässt. Die Höhe der Notarkosten ist wie der Anfall generell ebenfalls festen Regeln unterworfen. Sie betragen zwischen 1 und 1,5 % des Kaufpreises, wobei der Umfang der Notartätigkeit ausschlaggebend ist. Fielen zum Beispiel mehrere Termine an, weil Änderungen vorgenommen werden mussten, sind 1,5 % fällig.

Sie möchten Ihre Immobilie in Konstanz oder der Bodenseeregion verkaufen oder sind Sie derzeit noch auf der Suche nach einem Haus oder einer neuen Wohnung? Wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen rund um den Kauf und Verkauf sowie den Vertragsabschluss mit Notar und begleiten Sie bei Ihrem Immobilienvorhaben. Sprechen Sie uns gerne an.

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