Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 war der Gesetzgeber gezwungen die Grundsteuer zu reformieren. Nun ist diese Reform bereits in Kraft und Sie als Eigentümer sind in der Pflicht zu handeln!

Wer muss eine Grundsteuererklärung abgeben?

Alle Wohnungs- und Grundstückseigentümer sind verpflichtet die Feststellungserklärung zur Grundsteuer zu erstellen und beim Finanzamt einzureichen. Dabei ist egal, ob Sie Eigentümer einer Eigentumswohnung, eines bebauten, oder unbebauten Grundstücks, oder von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken sind.

Stichtag zur Feststellung der neuen Grundsteuerwerte ist der 01.01.2022. Einzureichen ist die Feststellungserklärung daher von demjenigen, der zum 01.01.2022 als Eigentümer im Grundbuch eingetragen war.

Worauf ist bei der Grundsteuererklärung zu achten?

Wichtig ist zu beachten, dass Sie die Erklärung beim Finanzamt nur online bzw. in elektronischer Form abgeben können.

Die Abgabefrist wurde einmalig verlängert bis zum 31. Januar 2023. 

Die Berechnungsmethoden sind nicht in jedem Bundesland gleich. Neun Bundesländer bestehen auf das Bundesmodell, die anderen sieben haben sich für eine Abwandlung davon oder ein ganz eigenes Berechnungsmodell entschieden. Welches der insgesamt sieben verschiedenen Varianten für Ihre Immobilie relevant ist hängt davon ab, in welchem Bundesland diese liegt.

Sind Sie Eigentümer einer Immobilie im Kreis Konstanz oder dem Bodenseekreis (Baden-Württemberg) so müssen Sie sich nach dem Bodenwertmodell richten. Dieses Modell ist das einfachste und benötigt die wenigsten Angaben.

Unsere Lösung zur einfachen Grundsteuererklärung

Über unseren Partner Vermieterwelt.de können Sie Ihre Erklärung einfach und schnell (ohne „Mein Elster“ und dessen Probleme) abwickeln. Die Steuerexperten von Vermieterwelt wissen genau, welches Berechnungsmodell für Ihre Immobilie relevant ist und erstellen Ihre Erklärung schnell und unkompliziert.

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Ihre Vorteile im Überblick:

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    Über den nachfolgenden Link gelangen Sie direkt zum Grundsteuertool:

    Sie haben noch Fragen zur Grunsteuererklärung?

    Bei Fragen hierzu, oder einem anderen Ihrer Immobilienthemen dürfen Sie sich gerne jederzeit an uns wenden!

    Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um keine rechtsverbindliche Steuerberatung handelt. Wir übernehmen keine Haftung. Bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte einen Vertreter der steuerberatenden Berufe.

    Nutzen Sie unser Rückruftool für eine kostenlose Erstberatung

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